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Produktdetails

Über die PedalBox können vier Leistungsstufen gewählt werden. Drei Modi erlauben ein erweitertes Ansprechverhalten.

Bei geringer Drehzahl reagiert der Motor in etwa der Hälfte der Zeit.

Die Beschleunigungs-
verzögerung im dritten und vierten Gang ist gleich Null.

Das Gehäusesystem ist mit einem zuverlässigen EMV-Schutz versehen.

Die PedalBox ist nach der Richtlinie 89/336/EWG (elektromagnetische Verträglichkeit) zugelassen.

Sie hat die CE-Kennzeichnung.

Die PedalBox ist glasfaserverstärkt und bietet daher eine extreme Härte und große Wärmebeständigkeit.



Nach Anfrage
inkl. MwSt. und zzgl. Versand

Lieferumfang


  • Fahrzeugspezifisch programmierte PedalBox
  • eine deutlich bebilderte Einbau-Anleitung
  • Montage Material


"Drive-by-Wire" System

Die meisten Fahrzeuge sind mit einem "Drive-by-Wire" System ausgestattet. Die Beschleunigung wird hier durch ein elektrisches Signal, statt durch einen Seilzug erzeugt. Das Gaspedal wird als Impulsgeber über einen individuellen OEM Stecker mit der Bordelektronik verbunden. Da jedes Fahrzeug zudem auch individuelle Leistungsdaten hat, sind Ihre Fahrzeugdaten wichtig.

Einfach ausfüllen und Ihre PedalBox ist unterwegs!

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma R-Company GmbH Geschäftsführer: Michail Pessis
Porta-Nigra-Platz 1 54290 Trier



§ 1

Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen, Angebote, Lizenzvergaben und Lizenzvereinbarungen sowie Werkstattleistungen der Firma R-Company GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bestätigt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen gegenüber dem gesamten Geschäftsverkehr, egal ob es sich bei den Geschäftspartnern um einen Kaufmann im Sinne des HGB oder nicht gewerblichen Kunden handelt. Allen anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn R-Company Ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen werden nur dann wirksam, wenn R-Company diese schriftlich bestätigt.

§ 2

Anerkennung der Bedingungen

Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und insbesondere durch Öffnen gesicherter Verpackungen oder durch Aufbrechen von Lizenzsiegeln oder am Produkt angebrachter Hinweisbanderolen selbst dann an, wenn sie der Kunde erst mit der Lieferung oder Leistung zur Kenntnis nimmt. Bei Leistungen von R-Company, die auf Lieferung, Veränderung oder Anpassung von EDV- oder Steuerdaten mit oder ohne Veränderung von Hardware gerichtet sind, erkennt der Kunde damit ausdrücklich auch die in diesen Bedingungen enthaltenen Lizenzbestimmungen an und verpflichtet sich, diese zu beachten.

§ 3

Angebot und Annahme

Die Angebote von R-Company sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung bzw. an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Die Annahmeerklärung durch R-Company bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Dieses gilt auch für Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Diese werden nur dann wirksam, wenn R-Company sie schriftlich bestätigt. Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt die schriftliche Auftragsbestätigung durch R-Company. Infolge des besonderen Charakters der Leistungen von R-Company umfaßt die Auftragserkennung durch den Kunden auch die Ermächtigung, Probefahrten mit dem Kundenfahrzeug durchzuführen. Alle elektronischen Tuning-Steuergeräte sind eingehend geprüft und für den jeweiligen Fahrzeugtyp eingestellt. Wegen der spezifischen Toleranzen an den Fahrzeugen sollte individuell nachjustiert werden. Die Geräte sind auch bei schwieriger Einbaulage einbaufähig. Nicht von uns vertreten werden Schwierigkeiten, die Aufgrund von Serienschwankungen oder Fehler der Fahrzeugelektronik entstehen. Eine Rücknahme der Elektronikgeräte ist deswegen nicht gegeben.

§ 4

Fotos, Technische Beschreibungen, Leistungen

Fotos und technischen Beschreibungen in Angeboten, Prospekten und Veröffentlichungen von R-Company werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können als technische Daten Veränderungen unterliegen. Leistungsdaten, Geschwindigkeitsangaben, Maße und Gewichte, Kraftstoffverbrauchs- und Einsparungsangaben sind nur als Anhaltswerte zu verstehen und unverbindlich. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich auf Vertragsbezogene Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen sich auf Referenzfahrzeuge, Abweichungen beim jeweiligen Käuferfahrzeug sind möglich und von R-Company nicht zu vertreten. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für R-Company keine Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, R-Company über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Dieses gilt auch bei fehlenden Unterlagen.

§ 5

Preise

Preise gelten netto ab R-Company zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Frachtversicherungskosten sowie zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Liegen zwischen dem Vertragsabschluß und dem Liefertermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Für Zusatzleistungen- und Lieferungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise von R-Company.

§ 6

An- und Abnahme von Werk- und Lieferleistungen

Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel, Fehler und Transportschäden des Liefergegenstandes unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber R-Company und bei Versendungskauf auch gegenüber dem Frachtführer zu rügen. Sichtbare Mengendifferenzen sind sofort bei Erhalt der Ware, verdeckte Mengendifferenzen spätestens 2 Tage nach Warenerhalt schriftlich bei R-Company anzuzeigen. Bei Versand des Kaufgegenstandes an den Käufer hat dieser die Kaufsache sofort nach Erhalt auf ihre äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen und dementsprechende Beanstandungen sofort bei Übernahme gegenüber dem Versandunternehmen geltend zu machen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung ist der Kunde verpflichtet, sich dem Schaden durch ein entsprechendes Protokoll oder eine Schadensmeldebestätigung des Frachtführers bestätigen zu lassen. Bei Verstoß hiergegen erlischt das Recht des Kunden auf Neu- bzw. Nachlieferung. Mit Übernahme des Fahrzeugs von der Werkstatt von R-Company gilt das Werk als abgenommen im Sinne des § 640 I BGB, es sei denn, daß der Besteller bei Übernahme unter Hinweis auf konkrete Mängel ausdrücklich widerspricht. Der Besteller kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Meldung der Fertigstellung das Fahrzeug abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht abgeholt, so kann R-Company als Standgeld gemäß § 304 BGB die ortsübliche Einstellgebühr für das Fahrzeug berechnen.

§ 7

Lieferung – Lieferfristen

Die von R-Company dem Kunden mitgeteilten Liefertermine sind stets unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. R-Company kommt mit der Fertigstellung und/oder Lieferung nur dann in Verzug, wenn Sie die Verzögerung zu vertreten haben. Technisch bedingte Form- oder Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten, sofern das Werk dadurch für den Kunden nicht unzumutbar verändert wird. Bei höherer Gewalt oder Arbeitskampf entsteht kein Verzug.

§ 8

Versand und Gefahrübergang

Bei Versand der bestellten Ware an den Empfänger trägt R-Company die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs nur bis zur Übergabe an das Versandunternehmen. Die Auswahl der Versendungsart bleibt R-Company vorbehalten. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr der zufälligen oder leicht fahrlässigen Beschädigung oder des zufälligen oder leicht fahrlässigen Untergangs der Sache bereits mit der Bereitstellung zum Versand auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Gefahrübergang.

§ 9

Besondere Hinweise – TÜV-Abnahme – Gutachten – ABE

Wir verkaufen sowohl TÜV- genehmigte, als auch nicht zugelassene Artikel (Rennzwecke, Export usw.) Für Artikel ohne TÜV Zertifikat/Gutachten oder ABE geht die Prüfung einer Einzelzulassung, wenn nötig zu Lasten des Käufers. Soweit durch Leistungen von R-Company oder den Einsatz von Produkten von R-Company Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen herbeigeführt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr der StVZO und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen der Zulassungsstelle und seiner KFZ-Versicherung mitzuteilen und erforderlichenfalls eine technische Fahrzeugabnahme (z.B. beim TÜV) zu veranlassen. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. R-Company übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.

§ 10

Besondere Hinweise – Gewährleistung

Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, daß die von R-Company angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen, sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem Motor, dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeugs führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, daß der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies physikalisch bedingt zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeugs auf die Lebensdauer des Fahrzeugs, des Motors und seiner Aggregate auswirken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Bauartveränderungen und Leistungsveränderungen zum Erlöschen der Herstellergarantie des Fahrzeugs führen können. R-Company bietet deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages. R-Company übernimmt demgemäß eine Gewährleistung von 24 Monaten ohne Kilometerbegrenzung ab Auslieferung für die von ihr gelieferten Teile. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Ausbau- und Einbaukosten , sowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand betreffen (insbesondere Mangelfolgeschäden, seien sie materieller oder immaterieller Art), sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Es werden des weiteren Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung oder aufgrund Gewährleistungsrechts im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Geltungsmachung von Nutzungsausfall und entstandenen Mietwagenkosten. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der R-Company an ihrem Standort in Recklinghausen durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile, die von R-Company als fehlerhaft anerkannt sind. Ersetzte Teile werden Eigentum der R-Company. Für die bei der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Vertrages geleistet. Der Käufer hat Fehler unverzüglich schriftlich bei R-Company anzuzeigen. Nach Feststellung des Fehlers ist R-Company unverzüglich die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Vertragspartner statt der Nachbesserung die Wandelung oder Minderung des Vertragsgegenstandes verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei Tuningleistungen wegen des besonderen Charakters des Geschäfts nicht. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Motor durch die bei Einbau eines neuen Steuerchips bewirkte höhere KW-Leistung auch einer höheren Belastung ausgesetzt ist. Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeugs haftet R-Company nur insoweit, als sie durch von R-Company eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet R-Company damit ausdrücklich nur für solche am Fahrzeug, die durch einen defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der von R-Company eingebauten Teile ist vom Kunden zu führen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird darüber hinaus dann nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, daß ein Fehler eines von R-Company eingebauten Teils nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, oder Wartungsvorschriften des Fahrzeugherstellers und zusätzlich von R-Company geschaffene Wartungs- und Warnhinweise nicht beachtet worden sind oder in das Fahrzeug von R-Company nicht genehmigte Teile eingebaut worden sind oder die von R-Company eingebauten Teile in ein anderes Fahrzeug eingebaut werden.

§ 11

Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Stellt sich während der Arbeiten heraus, daß die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 10% überschreiten, so setzt die R-Company den Besteller hiervon in Kenntnis. Kündigt der Besteller daraufhin den Auftrag, so kann R-Company den dem geleisteten Teil der Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

§ 12

Eigentumsvorbehalt

Der Vertragsgegenstand bleibt – auch im eingebauten Zustand - bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum vom R-Company. Solange vom R-Company ein Eigentumsvorbehalt besteht, sind alle Veränderungen zum Nachteil von R-Company, Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder anderweitige Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von R-Company unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Ware sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Der Vertragspartner hat die entsprechende Sache ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf R-Company zu übertragen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, kann R-Company die Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen und den Käufer mit diesen Kosten belasten. Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Sicherungspflichten der Sache kann die Herausgabe der Sache verlangt werden. Nach schriftlicher Vorankündigung mit angemessener Frist kann der Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet werden. Wird vom Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt, ist der Vertragspartner sofort verpflichtet, die Sache an den Verkäufer herauszugeben, es sei denn, daß diesem ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, welches durch den Kaufvertrag begründet ist. Auf Verlangen des Vertragspartners kann auf seine Kosten ein Sachverständiger zur Ermittlung des Sachwertes herangezogen werden. Der dadurch ermittelte Wert ist für die Parteien verbindlich. Alle Kosten aus der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und der Rücknahme trägt der Vertragspartner.

§ 13

Zahlungsbedingungen

Der Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung ausgeliefert, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Wurde durch R-Company eine Tuningmaßnahme des Fahrzeugs durchgeführt, so hat die Zahlung bei der Abnahme im Sinne des § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder spätestens 8 Tage nach Benachrichtigung in bar oder mittels eine Überweisung auf eins unsere Konten bezüglich der Fertigstellung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist R-Company berechtigt, Zinsen von 2% über dem Bundesbankdiskont zu berechnen, es sei denn, durch R-Company oder den Kunden wird der Nachweis geführt, daß tatsächlich ein höherer bzw. niedrigerer Verzugsschaden entstanden ist. Der vorgenannte Zinssatz kann ohne Vorlage einer Zinsbescheinigung der Hausbank von R-Company erfolgen. Leistet der Kunde in einer angemessenen Nachfrist nicht, so kann R-Company die Rechte aus § 326 BGB geltend machen, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt in allen Fällen 15% des vereinbarten Entgelts, es sei denn, R-Company kann einen höheren bzw. der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen. Daneben steht der R-Company das Wahlrecht zu, ob sie das ausstehende vereinbarte Entgelt ebenfalls als Schadensersatz geltend macht oder aber die Kaufsache zurückverlangen will.

§ 14

Zurückbehaltungsrecht

An dem Gegenstand, der aufgrund Vertrages in den Besitz von R-Company gelangt ist, steht R-Company wegen jeder Forderung ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. R-Company ist zur Pfandverwertung im Wege des freien Verkaufes berechtigt. Für die Verkaufsandrohung genügt einer schriftlichen Ankündigung an die letzte R-Company bekannte Adresse des Bestellers.

§ 15

Urheberrechte/Unterlagen

Auf den von R-Company gelieferten Gegenständen, insbesondere R-Company Datensätze, Skizzen, Entwürfe, hat R-Company die Urheberrechte. Jedes Nachmachen, Kopieren, Auslesen oder einem Dritten zu irgendeinem Zweck zur Verfügung stellen, löst eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro aus, zu deren Zahlung der Kunde sich unabhängig von eventuell geltend zu machenden weiteren Schadensersatzansprüchen für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet. Eingereichte Unterlagen des Vertragspartners lagert R-Company ohne Gefahrübernahme ein.

§ 16

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand einschließlich Scheck-, Wechsel- und Mahnverfahren ist der Sitz des Unternehmens in Recklinghausen. Bei Verträgen mit nicht deutschen Vertragspartnern gilt das deutsche Recht.

§ 17

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gänzliche oder teilweise unwirksame Bestimmungen dieser Bedingungen sollen durch solche ersetzt werden, die der unwirksamen Klausel am ehesten tatsächlich und wirtschaftlich entsprechen.

Widerrufsrecht

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

R-Company GmbH
Porta-Nigra-Platz 1
54290 Trier

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Inge-brauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in ei-ner Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ausschluss des Widerrufsrechtes

Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (es sei denn, dass Sie ihre Vertragserklärung zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten telefonisch abgegeben haben).

Ende der Widerrufsbelehrung

Bitte beachten:Senden Sie bitte, soweit möglich, die Ware nicht unfrei sondern als frankiertes Paket an uns zurück. Gern erstatten wir Ihnen auch vorab die Portokosten, soweit wir die Rücksendekosten zu tragen haben.Vermeiden Sie bitte Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Soweit Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte zur Vermeidung von Transportschäden für eine geeignete Verpackung.Die vorstehenden Modalitäten sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechtes.

Rückgaberecht

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann

Rückgaberecht für Verbraucher

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Text-form (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

R-Company GmbH
Porta-Nigra-Platz 1
54290 Trier

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Ausschluss des Rückgaberechtes

Das Rückgaberecht besteht u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (es sei denn, dass Sie ihre Vertragserklärung zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten telefonisch abgegeben haben).

Ende der Rückgabebelehrung

Bitte beachten: Senden Sie bitte, soweit möglich, die Ware nicht unfrei sondern als frankiertes Paket an uns zurück. Gern erstatten wir Ihnen auch vorab die Portokosten. Vermeiden Sie bitte Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Soweit Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte zur Vermeidung von Transportschäden für eine geeignete Verpackung. Die vorstehenden Modalitäten sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Rückgaberechtes.

Versand

Die Versandkosten betragen:

6,95 € nach Deutschland
15,00 € ins europäische Ausland
30,00 € weltweit

Bei Nachnahme betragen die Versandkosten:


15,00 € nach Deutschland
25,00 € nach Österreich

Die Lieferung erfolgt per UPS.

Lieferzeit

Die Ware wird sofort, bzw. nach Zahlungseingang versendet. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2 Tage, in Ausnahmefällen bis zu 4 Werktage. An Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Zustellung. Sollte ein Artikel ausnahmsweise einmal nicht auf Lager oder nicht sofort lieferbar sein und die Lieferzeit sich entsprechend verlängern, werden wir gesondert darauf hinweisen.

"FAQ"

Die am häufigsten gestellte Fragen

Gibt es für jeden Fahrzeugtyp eine darauf abgestimmte PedalBox und warum?

Jeder Fahrzeugtyp von jeder Baureihe hat unterschiedliche Parameter. Um diese zu erhalten, muss die PedalBox auf die entsprechende Steuerung zugeschnitten sein. Folglich müssen Sie beim Kauf der PedalBox auch das Baujahr und die Automarke angeben.

Warum ist das Ansprechverhalten von Seiten der Hersteller nicht verbessert gegeben?

Einerseits geben Hersteller wegen der Berücksichtigung des jeweiligen Absatzmarktes immer nur Mittelwerte. Andererseits ist die Motorsteuerung so ausgerichtet, dass die Fahrweise die Motorleistung steuert. Wenn ein Fahrer beispielsweise häufig mit Vollgas fährt, wird der Controller über die Motorsteuerung zu einer dynamischeren Arbeit veranlasst. Je höher die gefahrene Geschwindigkeit ist, umso mehr Signale werden vom Pedal ausgesendet. Das ist im Alltag aber dauerhaft nicht zu leisten. Also senkt die Motorsteuerung das Ansprechverhalten wieder.

Kann man nicht einfach das Gaspedal oft genug zu betätigen, um in einen dynamischeren Modus zu gelangen?

Das funktioniert nicht. Zum einen ist der menschliche Fuß ist einfach nicht so schnell wie die Elektronik. Zum anderen würde man auf Dauer den Potentiometer und das Getriebe beschädigen.

Müssen der Einbau der PedalBox einem Prüfungsunternehmen wie TÜV u. a. gemeldet werden?

Da es sich bei der PedalBox nicht um eine Leistungssteigerung oder Bauartveränderung handelt, ist auch keine Eintragung erforderlich. Die Pedalbox ist ein Gerät das, bei elektronisch geregeltem Fahrpedal, den Pedalweg, abhängig von unterschiedlichen Fahrzuständen, entsprechend ändert. Dieses Gerät ist selbst auch ein Elektronikteil. Die Vorschriften der Richtlinie 72/245/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) elektrischer und elektronischer Systeme müssen 1.) seit dem 1.12.1995 auf Fahrzeuge für die eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde und 2.) ab 1.10.2002 auf Fahrzeuge die im Einzelverfahren in den Verkehr gebracht werden angewendet werden. Das bedeutet, elektrische und elektronische Systeme (auch Nachrüst-Systeme aus dem Zubehörhandel), die während der Fahrt betrieben werden, müssen den Vorschriften der o. a. Richtlinie oder der ECE-Regelung Nr. 10, Änderung 02 entsprechen. Fazit: Beim Kauf und Einbau neuer Geräte sollten Sie darauf achten, dass diese nach den o. a. Vorschriften geprüft und gekennzeichnet sind.

Bleibt der Versicherungsschutz erhalten?

Da die Motorparameter nicht geändert sind und eine Abnahme nicht erforderlich ist, bleibt der Versicherungsschutz unangetastet.

Was ist der Unterschied zum Chiptuning?

Chiptuning ist eine Leistungsteigerung des Motormangements. Die Programme der PedalBox modifizieren nur die Gaspedalkennlinien. Diese Wertänderung ändert die Programme der Motorsteuerung nicht.

Hat die PedalBox Einfluss auf die Lebensdauer des Motors?

Nein, die PedalBox beeinträchtigt weder die Motorleistung noch die Lebensdauer. Der Fahrstil und die Pflege verantworten vielmehr die Dauer der Betriebsbereitschaft eines modernen Fahrzeugs.

Steigt bei Turbodieselmotoren der Partikelausstoß?

Die PedalBox ändert nicht die Abgastemperatur. Von daher werden auch Abgasfilter und Partikelausstoß nicht vermehrt belastet oder verschmutzt.

Muss die Nutzung der PedalBox nicht zwangsläufig zu größeren Mengen Kraftstoff führen?

Die verkürzte Reaktionsfähigkeit der Gasanahme ändert nicht die Regelung der Einspritzmenge. Mit der PedalBox kann der Kraftstoffverbrauch eher gesenkt werden. Das hängt jedoch vom Verhalten des Fahrers ab.

Geben Sie auf die PedalBox eine Garantie?

Auf dieses Gerät gibt R-Company GmbH die handelsübliche Zwei-Jahres-Garantie.